Notar
Ihr Notar ist Herr Rechtsanwalt Tobias Brisch.
Unternehmensrecht mit Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsform und Konzerngestaltung
- Firmensitz und inländische Geschäftsanschrift
- Gesellschafter, Geschäftsführer, Prokura, Vertretungsregelungen
- Unternehmensübergaben und Vorführungen; auch erbrechtliche Gestaltungen
- Regelungen im Familienunternehmen
Immobilienrecht
- Immobilien-Übertragungen
- Bauträger-Verträge
- Makler-Service
- Nießbrauch, Wohnrecht und sonstige Dienstbarkeiten
Erbrecht
- Erbrechtliche Gestaltungen wie Testamente, Erbverträge, Nachlass-Regelungen
- Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, lebzeitige Schenkungen oder Übergabe-Verträge
Familienrecht
- Familienrechtliche Gestaltungen der ehelichen und der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Selbstverständlich steht Ihnen Herr Brisch auch für ganz persönliche notarielle Fragen und Anliegen zur Verfügung.
Unternehmensrecht
Ihre Anwälte im Bereich Unternehmensrecht sind Herr Tobias Brisch, Herr Dr. Reinhardt Kuznik und Herr Dirk Zander.
Alle drei beraten Sie mit ausgewiesener Expertise im Unternehmens-, Handels- und Gesellschaftsrecht rund um alle Themen in Ihrem Unternehmen – vom Einzelunternehmen und Personengesellschaften über Kapitalgesellschaften bis hin zu europäischen Unternehmensformen.
Dabei sind diese zentralen Themen besonders im Fokus:
- Gründung
- Vertretung
- Geschäftsführung
- Gesellschafterstellung
- Firmensitz und inländische Geschäftsanschrift
- Spaltungen
- Verschmelzungen
- Krisensituationen
- Verkauf
- Liquidation
Die Zusammenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit Ihnen, auf Wunsch mit Ihrem Steuerberater oder anderen Beratern. Gemeinsam erarbeiten wir sinnvolle und bestmögliche Lösungen für Ihre individuelle Unternehmenssituation und Ihren wirtschaftlichen Erfolg.
Arbeitsrecht
Ihre Anwälte im Arbeitsrecht sind Herr Dirk Zander, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Herr Dr. Reinhardt Kuznik.
Herr Dr. Kuznik und Herr Zander beraten überwiegend Unternehmen und Kommunen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen.
Wesentliche Themen im Arbeitsrecht:
- Arbeitsvertragliche Gestaltungen
- Kündigungsschutzprozesse
- Abfindungsverhandlungen
- Kollektivarbeitsrecht
- Betriebsratsrecht
- Tarifverträge
- Beratungen im Bereich Mitarbeiter mit Einschränkungen/Integrationsamt
- Individual-Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmer, insbesondere Führungskräfte, außertarifliche Mitarbeiter und leitende Angestellte
Als langjährige Fachanwälte verfügen beide über umfangreiche Erfahrung in der Gestaltung von Vertragswerken, insbesondere zu einvernehmlichen Lösungen bei innerbetrieblichen Konflikten. In der Regel trägt gerade dies nachhaltig zu Fortschritt und positiven Entwicklungen in Unternehmen, Kommunen und Verwaltungen bei.
Erbrecht
Im Erbrecht beraten Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Tobias Brisch und Rechtsanwalt Martin Koch.
Erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten sind besonders variantenreich, bei Privatpersonen ebenso wie in Familienunternehmen. Auf die Details kommt es an – und damit auf die Erfahrung. Entscheidend ist, dass Ihre Erbangelegenheiten individuell genau so vertraglich ausgestaltet werden, wie Sie es wünschen.
Zentrale Beratungsthemen im Erbrecht:
- Erbschein-Anträge
- Erb- Auseinandersetzungsverträge
- Testamentsverwaltung und Vollstreckung
- Vermächtnisse
- Berliner Testamente
- Vor- und Nacherbschaften
- Gestaltung von Erbverträgen
- Lebzeitige Schenkungen
- Übergaben
- Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Unternehmensnachfolge – Regelungen
- Pflichtteile und Pflichtteilsergänzungen
Außerdem stehen Ihnen Herr Brisch und Frau Petroschka auch für Ihre ganz persönlichen Fragen rund um den Schutz und die rechtssichere Weitergabe Ihrer Vermögenswerte zur Verfügung.
Immobilienrecht
Zu allen Themen im Immobilienrecht berät Sie Rechtsanwalt und Notar Tobias Brisch.
Immobilien bilden gerade in der aktuellen Zeit einen wichtigen Vermögensteil, für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen. Umso bedeutsamer ist es, gerade bei diesen Werten umsichtig zu agieren und weitsichtig zu planen.
Wichtige Beratungsthemen rund um Immobilien:
- Immobilienkaufverträge
- Nießbrauch, Wohnrecht und sonstige Dienstbarkeiten
- Grundschulden
- Grundbuchrecht
- Vertretung und Genehmigung
- Makler-Service
Auch für Ihre individuellen rechtlichen Fragen rund um Ihre Geschäfts- oder Privatimmobilie steht Ihnen Herr Brisch mit seiner jahrzehntelangen anwaltlichen Erfahrung beratend zur Verfügung.
Familienrecht
Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht sind Herr Martin Koch und Frau Eva Kopf.
Das Familienrecht umfasst Verträge zur Regelung der nicht ehelichen oder ehelichen Lebensgemeinschaft. Außerdem spielt es auch bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen für die Inhaber-Familien sowie für die familiäre Vermögensentwicklung eine wichtige Rolle.
Frau Kopf und Herr Koch beraten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und vertreten Ihre Vorstellungen im Rahmen anhängiger oder beabsichtigter Ehescheidungsverfahren.
- Ehescheidungen
- Unterhaltsberechnungen
- Zugewinnausgleich
- Kindschaftsrecht nebst Sorge- und Umgangsregelungen
- Vermögensauseinandersetzung
- Rentenausgleichsverfahren und Versorgungsausgleich
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
Mit ihrer langjährigen Erfahrung als Fachanwälte stehen Ihnen Herr Koch und Frau Kopf auch für Ihre ganz persönlichen Familienrechtsfragen zur Verfügung.
Europarecht
Ihr Rechtsanwalt im Europarecht ist Herr Jens Karsten, LL.M. (Master of Laws).
Herr Karsten berät Sie zu vielschichtigen europarechtlichen Vorschriften und Fragestellungen, auch und insbesondere zu unternehmensbezogenen Themen.
Grundsätzliche europäische Unternehmensthemen:
- Steuern und Besteuerung
- Handel mit Waren und Dienstleistungen
- Produktanforderungen
- Europäische Verbraucherschutzvorschriften
- Europäisches Lebensmittelrecht
Auch für Ihre unternehmensspezifischen Rechtsfragen im europäischen Kontext steht Ihnen Herr Karsten mit seiner umfassenden Europa – Expertise beratend zur Verfügung.
Forderungs-Inkasso
Ihr Ansprechpartner für das Anwaltsinkasso ist Herr Rechtsanwalt Tobias Brisch und Rechtsanwalt Martin Koch.
Wenn Ihre Kunden nicht zahlen, dann können Ihre Forderungen über das Anwaltsinkasso beigetrieben werden. Am besten ist es für Sie, dies sofort zu tun und keine Zeit mit Mahnungen zu verlieren.
Ablauf und Vorgehen beim Anwaltsinkasso:
- Sie schicken die entsprechende Rechnung, und falls Sie gemahnt haben auch die letzte Mahnung dazu, per Telefax, Post oder E-Mail an die Kanzlei LCKB.
- Sie zahlen zunächst weder einen Gebühren- noch einen Auslagenvorschuss.
- Sofern von Ihnen nichts anderes vermerkt ist, wird der Schuldner als Nächstes noch einmal von der Kanzlei schriftlich zur Zahlung aufgefordert.
- Bleibt dies ohne Reaktion, leitet die Kanzlei das gerichtliche Mahnverfahren ein und verauslagt hierbei anfallende Kosten für Sie.
- Wenn die Forderung beim Schuldner durch die Kanzlei beigetrieben werden kann, entstehen Ihnen keine Kosten.
- Die Rechtsanwaltskosten werden gleichzeitig mit der Forderung beim Gegner eingefordert.
- Auf den Erstattungsanspruch der Rechtsanwaltskosten dürfen Sie nicht verzichten, beispielsweise indem der Gegner direkt an Sie zahlt.
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